Terminvergabe

 

Ich vergebe Termine nach Vereinbarung und arbeite flexibel nach Ihren ganz persönlichen Wünschen.

 

 

 

Falls Sie mich telefonisch nicht erreichen, bin ich meistens in einer Behandlung. 

 

Bei einer Neuanmeldung, bitte ich sie mir eine E-Mail  mit Ihren Kontaktdaten und ihrem Anliegen zu senden.

 

Abrechnung

 

  • Als Heilpraktiker rechne ich meine Leistungen nach der derzeit gültigen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab.
  • In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen keine Kosten für Heilpraktikerleistungen, auch nicht nach der Heilpraktiker Gebührenverordnung (GebüH).
  • Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenbeteiligung zu stellen, der in Einzelfällen bewilligt wird. Z. B. bei Patienten, die bereits mehrere Therapieformen ohne erkennbare Besserung absolviert haben.
  • Für gesetzlich Versicherte gibt es auch die Möglichkeit, eine Heilpraktikerzusatzversicherung abzuschließen. Gegen einen monatlichen Zusatzbeitrag können Sie eine Abdeckung für Heilpraktikerleistungen erreichen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung.
  • Private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten entsprechend der vereinbarten Tarife.
  • Beihilfeberechtigte können einen Antrag auf Beihilfe im Rahmen erstattungsfähiger Leistungen stellen.
  • Bitte fragen Sie im Zweifelsfall vor der Behandlung Ihre Krankenkasse, was genau im Bezug auf Heilpraktiker in Ihrem Vertrag vereinbart ist.